Viel Lärm um Nichts – oder wie sieht der Himmel über Landshut in Zukunft aus

Veröffentlicht am 21.08.2011 in Ratsfraktion

Ute Kubatschka, stellvertretende Fraktionsvorsitzende

In regelmäßigen Abständen wird Klage darüber geführt, dass der Flugverkehr vom Flughafen München verbunden mit erhöhtem Lärmpegel zunimmt. Immer wieder die gleichlautende Antwort: es hat sich nichts verändert. Wahrnehmung und Stellungnahmen klaffen auseinander.

Bereits im Oktober 2008 hat die SPD Stadtratsfraktion die Klagen über den zunehmenden Fluglärm aufgegriffen und beantragt, in Bezug auf die Auswirkungen der dritten Startbahn des Flughafens München bei der Luftfahrtbehörde Informationen darüber einzuholen, wie die An- und Abflugschneisen sich beim Ausbau der dritten Start- und Landebahn des Flughafens München darstellen.
Außerdem wurde beantragt zu überprüfen, ob es zutreffe, dass sich
die Anflugsrouten zum Flughafen München II verändert haben. Seit Mitte des Jahres 2008 sei zu beobachten, dass im Südwesten der Stadt der Anteil der die Stadt überfliegenden Flugzeuge angestiegen sei. Sollte dies zutreffen, sollte von Seiten der Stadt darauf gedrungen werden, dass diese Routen wieder zurückgesetzt werden. Der Luftraum über der Stadt müsse frei bleiben. Diese Beobachtungen der Bürgerinnen und Bürger von Landshut stünden im Widerspruch zu den Beteuerungen der Flugsicherung.

Beide Anträge wurden im Werksenat im März 2009 behandelt und einstimmig beschlossen: Der Werksenat sei nicht zuständig, die Verwaltung werde beauftragt eine Stelle bei der Stadt einzurichten, die im ständigen Kontakt mit Herrn Strehle, Ansprechpartner für Kommunen am Flughafen München stehe und die diversen Fragen der Bürger kläre. Die Anträge wurden an das Hauptamt verwiesen mit der Bitte um Bearbeitung.

Nachdem ja Mühlen der Bürokratie oft langsam mahlen hat sich auch die SPD Fraktion in Geduld geübt und zwei Jahre geduldig gewartet. Im März dieses Jahres griff Stadträtin Ute Kubatschka in einer Planaranfrage das Thema erneut auf und bat das große Schweigen zu durchbrechen und folgende Fragen zu beantworten:
Wer wurde als Ansprechpartner für den Flughafen München II benannt? Wo wurde diese Stelle in der Verwaltung eingerichtet? Wann hat diese Stelle die Arbeit aufgenommen? Wie sehen die Planungen für die 3. Start- und Landebahn in Bezug auf die An- und Abflugschneisen aus? Haben sich die Anflugsrouten im Jahr 2008 verändert und wird dadurch der Luftraum über der Stadt tangiert?

Die Antwort darauf ist niederschmettern und nichtssagend. Obwohl der Werksenat einstimmig erklärt hat, dass die Städt. Werke nicht für den Flughafen München II zuständig sein können, wird nun der schwarze Peter wieder den Stadtwerken zugeschoben. Zwei Jahre hat es gedauert um festzustellen dass „für Fragen des Flugbetriebes und der Flugsicherheit ……beim Betreiber des Verkehrslandeplatzes
Ellermühle zweifellos die größte Fachkompetenz in luftverkehrstechnischen
Angelegenheiten liegt“.

In Bezug auf die Auswirkungen der dritten Startbahn des Flughafens München „gibt es erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens eine Aussage über die Planung von Flugrouten. Erst wenn Baurecht ausgesprochen wird, kann man definitiv in die Planung der Flugrouten einsteigen“. Also frei nach dem Motto „liebe Stadt magst ruhig sein…“.

Und obwohl die Bürger der Stadt Landshut immer wieder darüber klagen, dass sich die Flüge der großen Maschinen über dem Stadtgebiet mehren, erhielt auch jetzt die Stadt wieder die Auskunft „Die Flugrouten über Landshut haben sich nach Aussage von Herrn Köppel nicht geändert. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, auf der Homepage der Deutschen Flugsicherung das Tool „Stanley Track“ aufzurufen und alle Flüge, die am Flughafen München abgewickelt werden, online zu verfolgen. Dabei wird auch die Höhe der sich im An- und Abflug befindlichen Flugzeuge ersichtlich.“

Bleibt also nur noch die Frage was sich dadurch in der Wirklichkeit verändert hat und verändern wird. Die SPD Fraktion würde gerne auch vor der endgültigen Planung der dritten Startbahn wissen ob der Himmel über Landshut freigehalten werden kann.

Landshut, den 2. August 2011

 

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