Im Klötzlmüllerviertel werden auf den Flächen nördlich des Klötzlmühlbachs ( Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 02-34) gezielt auch Bauparzellen für Sozialen Wohnungsbau ausgewiesen. Dabei kann es sich sowohl um Parzellen für Doppelhäuser als auch für Mehrfamilienhäuser handeln. Anteilig muss auf alle Fälle ein gewisser Prozentsatz (evtl. 20 %) der Fläche für Sozialen Wohnungsbau ausgewiesen werden.
B e g r ü n d u n g:
In der Stadt Landshut ist der Bedarf an bezahlbaren Wohnraum sehr hoch. Daher müssen unterschiedliche Wege gesucht werden um das Angebot zu erhöhen.
Für die SPD Stadtratsfraktion
Die Stadt Landshut steigt aus dem mit der Bayr. Schlösserverwaltung abgeschlossenen Vorvertrag zur Nutzung der Stadtresidenz als Stadtmuseum, insbesondere den darin enthaltenen Investitionen durch die Stadt Landshut (Finanzierung des Glasdaches am Südhof; Abriss des Saunagebäudes und Neubau), aus.
B e g r ü n d u n g:
Durch den Zukauf des Südflügels des Franziskanerklosters ist jetzt der gesamte Klosterkomplex im Besitz der Stadt. Damit hat die Stadt nun die Möglichkeit in diesen Räumen das Stadtmuseum einzurichten. Dadurch müssen die finanziellen Mittel der Stadt auf diesen Baukomplex konzentriert werden.
Mittel für Baumaßnahmen im Bereich der Stadtresidenz stehen daher nicht mehr zur Verfügung.
Der Freistaat Bayern ist potent genug, um sich die eigene Immobilie zu sanieren.
gez.
Maria Haucke
Stadträtin
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rampf,
bezüglich des Fuhrparkes der Stadt Landshut bitten ich um Beantwortung folgender Fragen und Erstellung einer Auflistung:
1. Wie viele Fahrzeuge unterhält der Fuhrpark (einschließlich Werke und Klinikum)?
2. Um welche Fahrzeugtypen handelt es sich?
3. Aus welchem Baujahr stammen die einzelnen Fahrzeuge?
4. In welchen Bereichen werden die einzelnen Fahrzeuge eingesetzt?
5. Gibt es darunter Fahrzeuge die die geltenden Normen nicht erfüllen ?
6. Werden Fahrzeuge auch im Leasingverfahren benutzt und wenn ja welche?
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kubatschka
Stadträtin
Folgende Punkte sollen im vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsprogramms aufgenommen werden:
1. Die Zielvorgaben zur 3. Startbahn am Flughafen München werden aus dem Landesentwicklungsprogramm
gestrichen.
In völliger Ignoranz des Bürgerwillens, siehe Bürgerentscheid zur 3. Startbahn, werden Zielvorgaben
gemacht, die an anderer Stelle verweigert werden. Gerade da wäre es doch sinnvoll die weitere
Entwicklung abzuwarten und nicht mit Zielvorgaben den Ausbau voranzutreiben.
2. Der Atomausstieg ist beschlossen, die ersten Kernkraftwerke sind stillgelegt. Im
Landesentwicklungsprogramm müssen klare Zielvorstellungen zur Umsetzung des Atomausstiegs
verankert werden.
Nur wenn im Landesentwicklungsprogramm das Bekenntnis zum Verzicht auf Atomkraft ausgeführt
ist, wird dies zum verbindlichen Beurteilungsmaßstab für Raumordnungsverfahren und landesplanerische
Schritte. Bereits jetzt müssen den Behörden und anderen öffentlichen Stellen die Ziele und Grundsätze der
bayerischen Energiepolitik klar vorgegeben werden, die bei allen Planungen und Maßnahmen zu
berücksichtigen sind.
a. Der Einsatz erneuerbarer Energien muß im Landesentwicklungsprogramm geplant und
vorangetrieben werden.
Der Fokus muss jetzt auf der energiewirtschaftlichen Entwicklung auf dem Einsatz von erneuerbaren
Energien liegen. Nur wenn diese beiden Elemente, Ausstieg und Umstieg’ im LEP festgelegt sind, kann
vor Ort mit frühzeitiger Planung und Umsetzung begonnen werden, um die Energieversorgung in
Bayern auch nachhaltig zu sichern.
3. Die Förderung des Tourismus in Bayern als wesentlichen Wirtschaftsfaktor wird im gramm belassen.
Die Stadt Landshut ist seit langem bemüht, den Stadttourismus zu fördern und auszubauen, daher ist es
insbesondere auch notwendig, den Tourismus in Bayern als wesentlichen Wirtschaftsfaktor im
Landesentwicklungsprogramm mit klaren Zielvorgaben zu belassen.
gez. Ute Kubatschka gez. Maria Haucke
gez. Robert Gewies gez. Gerd Steinberger
Die öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Landshut am Landshuter Hauptbahnhof sollten nach Möglichkeit renoviert oder wenigstens öfter gereinigt werden.
B e g r ü n d u n g:
Der derzeitige Zustand der Toiletten ist nicht sehr einladend und nicht mehr zeitgemäß.
Die unangenehme Geruchssituation schreckt eher ab. Vielleicht könnte eine öfter stattfindende Reinigung diese Tatsache mildern.
Für ankommende Reisende ist es nicht gerade ein guter erster Eindruck, den sie von Landshut bekommen.
Maria Haucke
Stadträtin
Bei der Ampelanlage Seligenthaler Straße/Schwestergasse soll Richtung stadteinwärts bei Rot der Geradeausverkehr für "Radfahrer frei" gegeben werden.
B e g r ü n d u n g:
Der Autoverkehr aus Richtung Schwestergasse wird durch die geradeaus fahrenden Radfahrer in keiner Weise behindert. Für die Radfahrer hat diese Regelung den Vorteil, dass sie bei der Weiterfahrt bei Rot von den Autofahrern besser gesehen werden und nicht so leicht abgedrängt werden, vor allem dann wenn Autofahrer einen Parkplatz vor dem Kloster Seligenthal suchen.
Ute Kubatschka
Stadträtin
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rampf,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welches Ergebnis hat die Nachbereitung des heuer erstmals durchgeführten Radaktionstages
erzielt?
2. Wann wird das Umfrageergebnis über Radabstellanlagen veröffentlicht?
3. Wann ist der Radaktionsplan für das Jahr 2013 geplant?
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kubatschka
Stadträtin
Oberbürgermeister Hans Rampf antwortete wie folgt:
1.
- Es wurde erstmalig ein „Landshuter Fahrradplan“ in einer Auflage von 10.000 Exemplaren erstellt
- In Absprache mit der Polizei Landshut fand eine „Geisterradler-Aktion“ statt mit dem Schwerpunkt
Luitpoldbrücke mit entsprechenden großformatigen Geisterradler-Schilder, die bis heute wirksam sind
- Es wurden neue Fahrrad-Abstellanlagen mit der Abstimmmöglichkeit für die Landshuter Bürger vorgestellt –
damit verbunden war auch eine Verlosung mit 56 Preisen, die von Landshuter Fahrrad-Händlern zur
Verfügung gestellt wurden.
- Drei geführte Fahrrad-Touren mit Start am Rathaus zu den unterschiedlichsten Themen:
Tour 1: Isar&Berg: Mountainbike – Tour
Tour 2: Kultur – Tour
Tour 3: Natur&Wasser – Von der Kultur bis zum Biber
- Als weitere Aktion konnte mit der AOK Landshut vor dem Rathaus für einen „Guten Zweck“ geradelt werden
- Von der Händlerseite wurden viele unterschiedliche Modelle am Ländtor präsentiert
– auch mit der Möglichkeit E-Bikes zu testen.
2. Die vom Amt für Marketing und Tourismus erfasste Auswertung zur Umfrage liegt dieser Plenaranfrage
bei. Eine Veröffentlichung des Ergebnisses ist hinfällig, weil der Stadtrat in der gemeinsamen Sitzung des
Bau- und Verkehrssenates am 17. Oktober bereits eine Entscheidung zu den Fahrradabstellanlagen
getroffen hat.
3. Der nächste Radaktionstag ist für den 11. Mai 2013 geplant
Landshut, den 23.10.2012
Hans Rampf
Oberbürgermeister
Der Werksenat möge beschließen:
Es wird nach unterschiedlichen Möglichkeiten der Beschattung der Liegeflächen im Städtischen Freibad (Schwimmschule) gesucht und eine kostengünstige und effektive Form in ausreichendem Maße umgesetzt.
B e g r ü n d u n g :
In mehreren Gesprächen mit Besuchern der Landshuter „Schwimmschule“ wurde ich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten der Beschattung im Liegewiesenbereich, aber auch beim Sportbecken bei Weitem nicht ausreichend wären.
Die wenigen und viel zu „piepsigen“ Sonnenschirme beim Kinderbecken sollten ebenfalls durch bessere Möglichkeiten ersetzt werden.
Dadurch kann die Attraktivität der „Schwimmschule“ durchaus deutlich nochmals verbessert werden.
Robert Gewies
Stadtrat
Bei der Umgestaltung des Ländtorplatzes fordert die SPD-Fraktion ein Blumenbeet in Nähe der Wetterstation anzulegen. Die Kosten der Erstbepflanzung würde die SPD-Fraktion übernehmen.
B e g r ü n d u n g:
Blumen sind ein attraktiver Blickfang und würden die Eingangssituation in die Altstadt positiv darstellen.
gez.
Klaus Pauli
Fraktionsvorsitzender
Die neuen Radwegmarkierungen in der Kreuzung Rennweg/Luitpoldstr. werden rot markiert.
B e g r ü n d u n g :
In der Kreuzung Rennweg/Luitpoldstr. wurden zusätzlich zu den schon vorhandenen Fahrbahnmarkierungen neue Markierungen für den Radweg und einen zusätzlichen Fußgängerüberweg angebracht.
Die Situation ist nun für alle Verkehrsteilnehmer ziemlich unübersichtlich und führt leicht zu Verunsicherungen. Wenn die Radwege rot markiert würden, wäre der Überblick eher gegeben.
Maria Haucke
Stadträtin
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Städtische Verkehrsüberwachungsdienst wird personell wieder auf eine ausreichende Basis gestellt, um seine ihm gestellten Aufgaben sicherstellen zu können.
Besonders schwierige Einsätze wie die Überprüfung des Durchfahrens der Fußgängerzone werden generell mit einer Doppelstreife organisiert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsüberwachungsdienstes werden mindestens einmal pro Jahr professionell psychologisch gecoacht.
B e g r ü n d u n g :
Bei zunehmend aggressiveren Reaktionen von Verkehrsteilnehmern bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten ist die Durchführung der Aufgabe „Verkehrsüberwachung“ in besonderem Maße vom richtigen Verhalten mit den dafür beauftragten Personen abhängig. Dies fördert auch ein besseres Image der Stadt Landshut in dieser Frage.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen immer häufiger mit wüsten Beschimpfungen bis hin zur Androhung von Gewalt von beschuldigten Verkehrsteilnehmern fertig werden, die eine Ahndung ihres Vergehens nicht einsehen. Eine regelmäßige psychologische Betreuung und Schulung ist deshalb für diesen Mitarbeiterkreis besonders wichtig und unabdingbar. Nur so kann der Fürsorgepflicht in puncto Gesundheit Rechnung getragen werden. Außerdem kann bei der Durchführung solch regelmäßiger Maßnahmen von einer geringeren Wahrscheinlichkeit von Krankheitstagen ausgegangen werden.
Der Personalstand hat sich in den vergangenen Jahren deutlich reduziert, bzw. wird Personal mittlerweile auch für die Geschwindigkeitsüberwachung abgezogen, weshalb für die Parkraumüberwachung nur noch wenige Mitarbeiter verbleiben. Eine Anhebung des Stellenplanes ist in der Regel hierbei auch kostenneutral, da sich das Personal bei dieser Aufgabe „selber finanziert“.
Robert Gewies
Stadtrat
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Als im Jahr 1986 der neue Isar-Steg von und zur Mühleninsel eröffnet wurde, wurde erklärt, dass man das elegant geschwungene Bauwerk möglichst leicht errichtet habe. Aus diesem Grund habe man für die Bohlen ein leichtes aber sehr haltbares Tropenholz ausgewählt.
Im Jahr 2003 wurden erstmals an den Brückenköpfen die Bohlen ausgetauscht, diesmal aus Eiche. Jetzt, 25 Jahre nach Einweihung der Brücke ist eine Generalsanierung mit Austausch aller Bohlen geplant, einschließlich der erst 9 Jahre alten Bohlen an den Brückenköpfen.
Aufgrund dieser Tatsache bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Holzart wurde bei der Erstellung verwendet?
2. Ist geplant im Zuge der Nachhaltigkeit wieder ein so langlebiges Bohlenholz zu verwenden?
3. Wenn Nein, welche Holzart soll dann verwendet werden und wie hoch wird die Benutzungsdauer
höchstwahrscheinlich sein.
4. Ist geplant die jetzt vorhandenen Querrillen in den Bohlen ebenfalls bei dem neuen Bohlen anzubringen,
um so eine höhere Trittsicherheit zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kubatschka
Stadträtin
Oberbürgermeister Hans Rampf antwortete wie folgt:
1. Beim Bau des Ländsteges in den Jahren 1985/86 wurden Bohlen aus Eiche für
die Gehbahn und Rundhölzer aus Eiche für den Handlauf verwendet.
Wegen Problemen bei der Benutzung und Wiederbeschaffung von geeigneten
Eichenbohlen wurden ab dem Jahr 2004 bei Unterhaltsarbeiten nur noch Bohlen
aus (europäischer) Lärche verwendet. Tropenholz wurde zu keiner Zeit verbaut.
2. und 3.
Die Langlebigkeit von Bohlen aus Lärche, die bei der Sanierung wieder verwendet
werden sollen, ist in etwa der von Eichenbohlen gleichzusetzen.
4. Auch bei den neuen Holzbohlen sollen Querrillen für eine höhere Trittsicherheit
angebracht werden.
Landshut, den 21.06.2012
Hans Rampf
Oberbürgermeister
Die Stadtverwaltung wird beauftragt sich nach Möglichkeit für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis zu bewerben.
B e g r ü n d u n g:
Um den Deutschen Nachhaltigkeitspreis können sich in diesem Jahr zum ersten Mal auch Kommunen bewerben. Ausgezeichnet werden deutsche Städte und Gemeinden, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige Stadtentwicklung betreiben und damit in besonderer Weise den Gedanken einer zukunftsfähigen Gesellschaft zu fördern. Die Auszeichnung ist eine Initiative der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis e.V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Rat für Nachhaltige Entwicklung. Vom 1. März bis zum 31. Mai 2012 können sich Städte und Gemeinden jeder Größe bewerben. Besonders berücksichtigt werden auch Kommunen in schwieriger Finanzlage, die trotz limitierter Mittel innovative Projekte auf den Weg bringen. Projekte wie das BMHKW und die Fischtreppe könnten dabei durchaus vorgestellt werden. Nähere Infos unter www.nachhaltigkeitspreis.de
gez.
Ute Kubatschka
Stadträtin
Bei dem geplanten Abriss des Parkdeckes an der Oberndorfer Straße fallen auch eine ganze Reihe überdachter Fahrradabstellmöglichkeiten weg. Bei der Neugestaltung der Parkflächen wird auch eine überdachte Fahrradabstellanlage errichtet, mit guten funktionsfähigen Fahrradständern, die heutigen Ansprüchen an sichere und stabile Anlehnmöglichkeiten entsprechen.
B e g r ü n d u n g:
Im Zuge der Energiewende muss jede Kommune sich die Stärkung des Fahrradverkehrs zum Ziel setzen. Mobilitätspartnerschaft ist dabei ein ganz entscheidendes Element d.h. die Verknüpfung unterschiedlicher Fortbewegungsmittel, wie hier an der Oberndorferstraße zwischen Fahrrad und Bahn. Attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten erhöhen auch die Bereitschaft sein Fahrrad für viele Stunden abzustellen.
Ute Kubatschka
Stadträtin
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der BMW-Konzern produziert große Teile der neuen Elektroautos, unter anderem die Carbon-Karosserie in Landshut. Für die BMW-Stadt Landshut wäre es angemessen, eben diese Fahrzeuge zu erwerben und einzusetzen; evtl. auf Nachfrage von BMW gesponsert. Es wäre schön, wenn die ersten Fahrzeuge dieses Typs in Landshut fahren würden.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Auskunft darüber, ob bei der Anschaffung von 2 Elektrofahrzeugen durch die Stadtwerke diese Option in Erwägung gezogen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Steinberger
Bürgermeister
Oberbürgermeister Rampf antwortete wie folgt:
Herr Werkleiter Armin Bardelle sichert zu, die in der Anfrage formulierte Option für
die Umsetzung des Projekts Car-Sharing in Erwägung zu ziehen.
Landshut, den 25. Mai 2012
Hans Rampf
Oberbürgermeister
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert umgehend mit dem Besitzer des sich im Bernlochner-Komplex befindlichen Stadttheaters Verhandlungen aufzunehmen, um folgende Maßnahmen abzuklären:
1. Die Stadt Landshut ist in einem langfristig angelegten Pachtvertrag die Verpflichtung eingegangen, den
Theaterraum auf Dauer für Theateraufführungen zu nutzen. Die Tatsache, dass ab der Spielzeit 2013/2014
die Nutzung des Theaterraumes aufgrund baulicher Mängel (z.B. Statik nicht mehr zulässig für die
Nutzung des Schnürbodens, Höhe des Orchestergrabens entspricht nicht den Arbeitsplatzbedingungen)
nicht mehr zulässig ist, hat zur Folge, dass sich der Vertragsinhalt geändert hat, da kein bespielbarer
Theaterraum zur Verfügung steht. Abzuklären ist inwieweit ein neuer Pachtvertrag ausgehandelt werden
kann.
2. Die Stadt Landshut hat durch Beschlüsse des Stadtrates bereits deutlich gemacht, dass sie an einer
weiteren Nutzung des Stadttheaters im Bernlochner-Komplex großes Interesse hat. Es ist daher
abzuklären in welchem Umfang der Besitzer bereit ist die notwendigen Baumaßnahmen für den
Weiterbetrieb vorzunehmen. Alternativ dazu kann auch darüber verhandelt werden in welcher
Größenordnung sich der Besitzer an den gesamten Bau- und Sanierungskosten beteiligt.
Ute Kubatschka
Stadträtin
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Aufgrund des Berichtes vom 15. Mai 2012 in der Landshuter Zeitung „Landshuter orientieren sich an den Schweizern – Fahrradständer aus der Alpenrepublik könnten den Zuschlag bekommen“ bitte ich um Beantwortung folgender Frage:
Beim Fahrradaktionstag der Stadt Landshut am 28. April 2011 war ein vom ADFC betreuter Stand mit sieben verschiedenen Fahrradständern aufgebaut. Unter dem Motto „Kreuzen Sie Ihre Lieblingsvariante an“ konnten sich die Bürgerinnen und Bürger auf einer vorbereiteten Abstimmungskarte für den Fahrradständer ihrer Wahl entscheiden und diese in eine große Lostrommel werfen.
1. Welches Ergebnis erbrachte die Auswertung der abgegeben Stimmkarten für die einzelnen
Fahrradabstellanlagen?
2. Ein Vertreter des ADFC/VCD gehört mit beratender Stimme dem Verkehrssenat an. Da die
Thematik „Fahrradständer“ jetzt aber offensichtlich als Schwerpunkt im Bausenat
behandelt wird und auch in Zukunft behandelt werden soll möchte ich anfragen inwieweit
dann ein Vertreter des ADFC zu den Beratungen hinzugezogen werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ute Kubatschka
Stadträtin
Oberbürgermeister Hans Rampf antwortete wie folgt:
1. Die Präsentation der Fahrradständer (Fahrrad-Reihenparker und Lenkerhalterungen) am
Fahrradaktionstag und eine Abstimmung und Auswertung dazu wurden vom Verkehrsverein durchgeführt
(siehe beigefügte tabellarische Auswertung vom Verkehrsverein).
Die am Fahrradaktionstag vorgestellten Fahrradständer sind allerdings mit dem historischen Stadtbild nicht
verträglich. Der Praxis-Test eines weiteren Modells (vorhanden in München und Rosenheim) steht an; er
wird in Kürze geliefert. In weniger exponierten Bereichen im öffentlichen Raum, z. B. in Gassen oder
Hinterhöfen, können Fahrradständer mit großen, komfortablen Absperr- und Anlehnbügeln eingesetzt
werden.
2. Die Behandlung der Thematik „Fahrradständer“ erfolgt im Bausenat im Kontext mit der
Innenstadtmöblierung. In Folge verschiedener Stadtratsanträge zu Mülleimern, Aschenbechern,
zertifizierten Radlständern, Beschilderung usw. hat das Baureferat ein Möblierungskonzept in Auftrag
gegeben (Büro Logoverde / Neumeister Paringer).
Aus Sicht des Baureferats sind bei einer Entscheidung über neue Modelle von Fahrrad-Reihenparkern
bzw. Lenker-Halterungen neben den Kosten verschiedene Kriterien, z. B. in Bezug auf den Flächenbedarf
bzw. Achsabstand, auf Art der Absperrmöglichkeit oder eine feste bzw. flexible Bodenbefestigung zu
berücksichtigen.
Diese Kriterien sind grundsätzlich in der ADFC-Empfehlung erfasst. Gleichermaßen sind stadtgestalterische und denkmalpflegerische Aspekte bei Einbauten in den sensiblen öffentlichen Raum der historischen Innenstadt zu berücksichtigen. Hinzu kommt im Altstadtbereich aufgrund verschiedener Veranstaltungen
die Forderung nach großer Flexibilität. Das Vorliegen eines geeignet erscheinenden kompromissfähigen Modells ermöglicht eine Abklärung mit den Fachstellen / Vertretern des ADFC im Vorfeld und die Präsentation
eines abgestimmten Ergebnisses im Stadtrat. Ein Hinzuziehen von Interessensvertretern innerhalb der Sitzung ist aufgrund der zahlreichen zu berücksichtigenden Aspekte nicht vorgesehen.
Auswertung Fahrrad-Abstellanlagen v. Fahrrad-
Aktionstag am 28.04.2012 abgegebene Stimmen
1. Fahrradständer Valero I 38
2. Fahrradständer Sota 20
3. Kappa 67
4. Felix 36
5. Beta XXL 89
6. Ciclo-Park Velo-Halter 1
7. Park-Velo-Bike 8
8. Arretta I 6 I
9. einfache Bogenständer (siehe LA Park) 8
10. ohne Bewertung 5
abgegebene Stimmen gesamt 278
Landshut, den 21.06.2012
Hans Rampf
Oberbürgermeister
Hiermit wird beantragt, dass Herr Dr. Niehoff auch in Zukunft volle Handlungsfähigkeit hat, um in bewährter Weise die vorhandenen Ausstellungsräume für gut vorbereitete und interessante Ausstellungen zu nutzen.
B e g r ü n d u n g :
Er hat in der Vergangenheit bewiesen, dass es ihm immer wieder gelingt, die Schätze aus dem Depot bei Ausstellungen in den Focus zu rücken. Aktuell ist die Keramikausstellung in der Stadtresidenz ein gutes Beispiel, da ein Raum in regelmäßigen Abständen mit neuen Exponaten die in einer Beziehung zueinander stehen ausgestattet wird. Auf diese Weise ist es immer wieder spannend in die Keramikausstellung zu gehen, da immer wieder etwas Neues zu sehen.
Die Konzeption einer Ausstellung erfordert auch Zeit. Beispielhaft sei nur die kleine aber feine Archäologie-Ausstellung „handfest abgehoben“ genannt, die von der Idee bis zur Ausstellungseröffnung ein halbes Jahr intensive Arbeit bedeutet.
Die Hl. Geist Kirche mal schnell mit den Exponaten aus dem Depot voll räumen entspricht in keiner Weise dem, das heute auch der Besucher von einer Ausstellung erwartet.
Ute Kubatschka
Stadträtin
In diesem Jahr feiert die Stadt Landshut das 50-jährige Bestehen der Städtepartnerschaft mit Compiégne. Mit der Benennung einer Straße nach dem langjährigen Vorsitzenden des französischen Partnervereins Monsieur René Mahler soll auf die langjährige Städtepartnerschaft mit Compiégne verwiesen werden.
B e g r ü n d u n g :
René Mahler ist im November 2011 im 97. Lebensjahr verstorben. Er war von Anbeginn die treibende Kraft für die positive Entwicklung der Städtefreundschaft, die zu einer Zeit besiegelt worden ist, als das Verhältnis zwischen dem französischen und dem deutschen Volk noch stark vom Zweiten Weltkrieg belastet war. Die Idee des Vereinten Europas war damals noch eine zarte Pflanze. René Mahler gehörte zu den Menschen, die erkannten, dass eine friedliche Koexistenz der Völker nur dann erreicht werden kann, wenn Menschen aufeinander zugehen, sich kennen lernen und Verständnis für einander entwickeln. Vor allem für die Jugend sah der Deutschlehrer Mahler eine große Chance für die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen und der intensive Schüleraustausch war ihm eine Herzensangelegenheit. Bei offiziellen Anlässen war vor allem auch seine Übersetzertätigkeit sehr geschätzt. Er war nicht nur in seiner Heimatstadt eine bekannte Persönlichkeit sondern auch in der Partnerstadt Landshut ein geschätzter Freund und Gesprächspartner.
Ute Kubatschka
Stadträtin
Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die Möglichkeit besteht die Radwege an der Bahnhofkreuzung rot zu markieren um die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu erhöhen.
B e g r ü n d u n g :
Bei den letzten Umbaumaßnahmen an der Bahnhofskreuzung wurde bewusst auf die Rotmarkierung verzichtet unter den Hinweis, dass alle vier Fuß- und Radwegübergänge durch Ampelschaltung geregelt sind.
Die Praxis zeigt aber, dass vor allem stadteinwärts von der Altdorfer Straße kommend den Radfahrern immer wieder die Vorfahrt genommen wird. Vor allem passiert es dann, wenn sich der Radfahrer die Brücke abwärts fahrend beim Umschalten auf Grün gleichzeitig mit den Rechtsabbiegern dem Übergang nähern.
Ich möchte es an einem Beispiel deutlich machen: Am Mittwoch vergangener Woche um 18.10 Uhr bei Sonnenschein war ich etwa in Höhe des dritten an der Ampel wartenden Autos als die Ampel auf Grün sprang. Der erste wartende Autofahrer, den leeren Übergang vor Augen, nahm mit viel Gas die Kurve, ich kam mit Vollbremsung vor dem Übergang zum Stehen, der Autofahrer geradeaus blickend sah mich nicht. Der zweite Autofahrer folgte ihm im kurzen Abstand, ebenso der Dritte. Keiner der drei Autofahrer hat auch nur einen Blick nach rechts geworfen, sie haben mich nicht gesehen. Erst mit dem vierten Autofahrer hatte ich Blickkontakt und er räumte mir die Vorfahrt ein.
Sicher ist dies ein sehr krasses Beispiel. Aber eine Vollbremsung an dieser Stelle habe ich schon oft hingelegt, sonst hätte obiges Beispiel auch nicht so gut geklappt.
Ute Kubatschka
Stadträtin
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die öffentlichen Toiletten bleiben künftig durchgehend geöffnet.
2. Im Bereich zwischen Martinskirche und Dreifaltigkeitsplatz wird eine öffentliche WC-Anlage errichtet. Mögliche Örtlichkeit, rückwärtiger Teil Dreifaltigkeitsplatz oder Anmietung im geplanten Neubau ehemaliger Wienerwald.
B e g r ü n d u n g:
Die hohe Zahl der Wildbiesler ist beschämend. Es ist auch nicht die ursprünglich der Sicherheitswacht zugedachte Aufgabe. Wenn man das Urinieren in der Öffentlichkeit verhindern will und zu Recht verbietet, muss man auch die Möglichkeit schaffen ,die Notdurft in öffentlichen WC-Anlagen zu verrichten.
Das Projekt „nette Toilette“ kann dazu bestenfalls eine Ergänzungsmaßnahme sein.
Gerd Steinberger
Bürgermeister
Der Ankauf wird zeitlich verschoben bis BMW die Produktion der neuen Elektrofahrzeuge aufgenommen hat..
B e g r ü n d u n g:
Große Teile der neuen Elektroautos u. a. die Carbon -Karosserie werden in Landshut produziert. Für die BMW – Stadt Landshut wäre es angemessen eben diese Fahrzeuge zu erwerben und einzusetzen. Evtl. auf Nachfrage von BMW gesponsert.
Es wäre schön, wenn die ersten Fahrzeuge dieses Typs in Landshut fahren würden.
Gerd Steinberger
Bürgermeister
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rampf,
zur Zeit wird das Parkhaus auf der Mühleninsel umgebaut und eine zweite Ein-/Ausfahrt errichtet.
Noch zu Zeiten von Herrn Blum war einmal die Rede davon, dass es möglich wäre im Parkdeck auf der Mühleninsel eine Abstellmöglichkeit für Fahrradtouristen zu schaffen, um Fahrräder mit Gepäck sicher abzustellen. Im Zuge zunehmender Nutzung von E-Bikes wird eine überwachte Fahrradabstellanlage in Zukunft mit Sicherheit von immer größerer Bedeutung sein, da diese Fahrräder ja auch im Anschaffungspreis relativ hoch sind. Einem Bericht in der LZ war zu entnehmen, dass in Landshut bereits ein Akku aus einem E-Bike gestohlen wurde. Auch das Anbringen von Ladestationen für E-Bikes dürfte im Parkdeck problemlos möglich sein.
Ich möchte daher wissen ob im Zuge des Umbaus eine überwachte Fahrradabstellanlage noch geplant bzw. ob derartige Überlegungen noch einfließen können.
Oberbürgermeister Hans Rampf antwortete wie folgt:
Im Zuge des Umbaus des Parkhauses Altstadt/Zentrum werden neben dem Einfahrtsbereich
in Sichtweite des Wachpersonals Fahrradabstellplätze geschaffen. Außerdem
wird eine Ladestation für E-Bikes installiert.
Die Fertigstellung ist für Ende November 2011 geplant, so dass ausreichend Zeit zur
Verfügung steht, diese Maßnahmen für die Fahrradsaison 2012 zu bewerben.
Landshut, den 19.08.2011
Im Zuge der Forderungen „Mobilität ohne Auto stärken“ wäre eine derartige Maßnahme mit Sicherheit zukunftsweisend.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ute Kubatschka
Stadträtin
Der Stadtrat möge beschließen,
dass auch die Wohngeldempfänger der Stadt Landshut in den Kreis der Berechtigten für den Sozialpass aufgenommen werden.
Ins Bildungspaket der Bundesregierung sind inzwischen auch die Wohngeldempfänger aufgenommen worden. Das spricht dafür, dass sie zum bedürftigen aber auch zum berechtigten Personenkreis gehören. Durch das Bildungspaket wurden die bisherigen Ausgaben vermindert, sodass nicht mit mehr Ausgaben zu rechnen ist.
Im Wesentlichen geht es um die Berechtigung zu Busfahrten und das Tafelessen.
gez.
Klaus Pauli
Fraktionsvorsitzender
Ute Kubatschka
Stadträtin
Maria Haucke
Stadträtin
Gerd Steinberger
Stadtrat
Robert Gewies
Stadtrat
Dietmar Franzke
Stadtrat
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aufgrund der dort immer wieder beobachteten schwierigen Verkehrssituation bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wer hat die Erlaubnis entgegen der Fahrtrichtung einzufahren und bis
zu welcher Tonnage?
2. Wer kontrolliert die Berechtigung, welche Erfahrungen wurden dabei
gemacht?
3. Wie kann die Geschwindigkeit reduziert werden und wie kann der
„Schleichweg“ (Autokennzeichen: FS, KEH, ED und M sind sehr häufig)
verhindert werden?
4. Wer ist aus der anderen Richtung berechtigt zu fahren; wie viele
Anwohner gibt es überhaupt?
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Franzke
Stadtrat
Oberbürgermeister Rampf beantwortete die Anfrage wie folgt:
Aufgrund eines Antrages verschiedener Anwohner beschloss der Verkehrssenat am 19.06.2006, dass Anwohnern der Unteren Länd Ausnahmegenehmigungen zum Befahren entgegen der geltenden Einbahnrichtung vom Narrenbrunnen bis zum Hauptwachgäßchen probeweise erteilt werden können. Auf Antrag weiterer Anwohner beschloss der Verkehrssenat am 21.11.2006, das Befahren bis zum
Residenzbogen zu gestatten und den Kreis der Berechtigten um Geschäftsinhaber mit Stellplätzen zu erweitern.
Am 13.11.2007 legte das Straßenverkehrsamt einen entsprechenden Bericht über das probeweise geltende Genehmigungsverfahren vor, wovon der Verkehrssenat zustimmend Kenntnis nahm.
Zu 1.: Aktuell sind 27 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und
Geschäftsinhaber erteilt. Das Befahren wird in Übereinstimmung
mit dem Verkehrssenatsbeschluss vom 13.11.2007 Ziffer 1 letzter
Satz nur mit Personenkraftwagen gestattet.
Zu 2.: Die Ausnahmegenehmigungen werden sporadisch und
situationsbedingt vom Verkehrsüberwachungsdienst kontrolliert.
Eine missbräuchliche Verwendung wurde noch nie festgestellt.
Zu 3.: Im gesamten Bereich der Ländgasse gilt als zulässige
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Eine weitere Reduzierung der
Geschwindigkeit wurde vom Verkehrssenat bereits abgelehnt. Sie
ist weder notwendig noch rechtlich zulässig.
Dass es Schleichwegverkehr entgegen der Einbahnrichtung vom
Narrenbrunnen her gibt, ist der Verwaltung nicht bekannt. Die
Beschilderung ist korrekt.
Zu 4.: Von der Oberen Länd her ist Anliegern per Beschilderung die
Zufahrt in die Untere Länd gestattet. In der Unteren Länd sind
derzeit 181 Personen wohnhaft.
Landshut, den 28.07.2011
Hans Rampf
Oberbürgermeister
Ute Kubatschka zum Plenum am 25.11.2011
SPD-Fraktion
Plenaranfrage Nr. 0104
Plenaranfrage vom 19.10.2011
zum Thema „Walter Gagg Kindergarten“
Mit großer Verwunderung habe ich der Landshuter Zeitung entnommen, dass der Walter Gagg-Kindergarten umbenannt werden soll in Peter und Paul Kindergarten. Eine Diskussion über eine Namensänderung in einem Stadtratsgremium ist aber weder mir noch meinen Fraktionskollegen
bekannt.
Walter Gagg (geb. 1878 gest. 1956) war Rechtsanwalt in Landshut und Gründer der Landshuter Wohnungsbaugesellschaft. In seinem Nachlass hat er die Stadt testamentarisch zum Bau eines Kindergartens verpflichtet. Dieses Vermächtnis Walter Gaggs wurde dem Caritasverband
übertragen. Auf diese Weise entstand der Caritas Kindergarten Walter Gagg. Somit eine Würdigung für einen Mann, der ein hohes Bürgerengagement bewiesen hat und durchaus alsVorbild dienen kann.
Aufgrund dieser Tatsache bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welches Gremium hat die Namensänderung beschlossen?
Mit welcher Begründung soll auf den alt bewährten Namen Walter Gagg Kindergarten verzichtet werden?
Warum ist der Stadtrat darüber nicht informiert worden?
Eine weitere Frage drängt sich noch auf, da ich mehrfach darauf angesprochen worden bin:
2. Trifft es zu, dass bei der Einweihung des von der Stadt Landshut errichteten Neubaus des
Walter Gagg Kindergartens die ökumenische Seite nicht berücksichtigt worden ist? Wenn ja, bitte ich um Erklärung warum man von den bisherigen guten ökumenischen Gepflogenheiten der Stadt Landshut abgewichen ist?
gez.
Ute Kubatschka
Die Anfrage der Kollegin Ute Kubatschka beantworte ich wie folgt:
zu 1. Namensgebung
Der Caritasverband für die Stadt- und den Landkreis Landshut e.V. war Träger und Betreiber des „Kindergartens Walter Gagg“ in der Unteren Auenstraße. Die Namensnennung durch den Caritasverband e.V. für diese Einrichtung ging auf das Vermächtnis des verstorbenen Herrn
Rechtsanwalts Walter Gagg zurück.
Der Caritasverband e.V. ist auch Träger der neugebauten Kindertagesstätte an der Schönaustraße (Ersatzneubau). Es liegt in der Zuständigkeit des Trägers, wie er seine Einrichtung benennt.
Die Entscheidung des Caritasverbandes zur Umbenennung in „Kindergarten St. Peter und Paul“ seitens der Vorstandschaft, in Abstimmung mit dem Personal und der Pfarrei St. Peter
und Paul, wurde der Stadt angezeigt. Begründet hat die Caritas dies auch mit dem Bezug zum Kindergartensprengel und dem Sprengel der Grundschule St. Peter und Paul sowie auch der Lage auf dem Pfarrgebiet von St. Peter und Paul. Der Stifter des ursprünglichen Kindergartens
Walter-Gagg wird seitens der Caritas auf dem Briefkopf erwähnt, der Gedenkstein zieht in das Foyer des neuen Kindergartens um. Ebenso soll im Eingangsbereich des neuen Kindergartens ein Faksimile-Abdruck der von Frau Marlene Reidel entworfenen Arche Noah an den alten Kindergarten und die Wurzeln erinnern. Damit wird die Erinnerung an Herrn Walter Gagg sichergestellt.
Eine Befassung des Stadtrats mit diesem Thema war mangels Zuständigkeit hinsichtlich des Benennungsrechts nicht veranlasst.
zu 2. Kirchliche Segnung bei der Einweihungsfeier
Die Einladung entsprach den eingeführten Regularien der Stadt. Der Caritasverband hat die Liste mit seinen Vorschlägen ergänzt. Als Geistliche sind HH. Pater Jan von St. Peter und Paul sowie Herr Pfarrer Flothow von der Erlöserkirche zur Einweihung eingeladen worden. Beide
waren informiert, dass auf ausdrücklichen Wunsch des HH. Monsignore Bernhard Schömann, Stiftspropst von St. Martin und Dekan des Dekanats Landshut der Erzdiözese München und Freising, dieser die kirchliche Segnung vornimmt. Dies wurde vom Caritasverband e.V., dessen
1. Vorsitzender Herr Stiftspropst Schömann ist, mitgeteilt. Letztendlich ist es auch eine Entscheidung innerhalb der Geistlichkeit, wer die Segnung und die kirchliche Weihe vornimmt.
Landshut, den 23.11.2011
Hans Rampf
Oberbürgermeister
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung für Landshut zu entwerfen und in der Folge dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Zur Orientierung liegt diesem Antrag die bereits beschlossene Satzung des Landkreises Kelheim bei. Vermutlich existiert aber auch eine Mustersatzung beim Bayerischen Städtetag.
B e g r ü n d u n g:
Bereits über 20 Bayerische Gemeinden und Städte haben eine solche Satzung beschlossen.
Darunter sind auch die Städte Passau, Würzburg, München, Ingolstadt und Regensburg.
Die Satzung dient dem Zweck, den Landshuter Bürgerinnen und Bürgern eine noch bessere
Möglichkeit der Information einzuräumen.
Klaus Pauli
Fraktionsvorsitzender
P l e n a r a n f r a g e
LED Straßenleuchten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
In einer ganzen Reihe von Städten sind zwischenzeitlich Teststrecken mit LED Straßenlampen durchgeführt worden wie z.B. in Düsseldorf, Leipzig, Ulm. Durchweg mit gutem Erfolg, sowohl was die Ausleuchtung des Straßenraumes als auch vor allem die Energieeinsparung betrifft.
Um auch andere Städte und Kommunen dazu zu bewegen, ihre Beleuchtung auf den Prüfstand zu stellen und so langfristig die Stadtbeleuchtung energieeffizienter in ganz Deutschland zu gestalten, wurde zum 1. April 2011 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. So bietet die KfW Bankengruppe im Rahmen der Förderung energieeffizienter Stadtbeleuchtung günstige Finanzierungen für Kommunen. Zielgruppe der Finanzierung sind dabei Kommunen, kommunale Unternehmen, aber auch öffentlich-private Partnerschaften, kurz ÖPP. Neben der Straßenbeleuchtung sind dabei auch andere Maßnahmen der effizienten Beleuchtung förderfähig. So ist auch die Beleuchtung von Parkplätzen, öffentlichen Plätzen oder auch Parkhäusern Bestandteil der Förderung. Ebenso auch ist die Umrüstung von veralteten Ampelanlagen auf energieeffizientere Modelle ein Bestandteil der Förderung.
Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen, ein befristetes Förderprogramm für LED-Straßenbeleuchtung aufgelegt.
Die Antragsfrist ist leider bereits zum 31. März 2011 abgelaufen.
Bezugnehmend auf die Beantwortung meiner Plenaranfrage vom 18.12.2009 bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Ergebnisse wurden bei den von der Stadt Landshut errichteten LED-Musterleuchten an den Standorten erzielt:
a) Rathaus II – Fußweg Pfarrer-Kneipp-Weg
b) Ecke Isargestade, Christoph-Dorner-Straße-Maxwehr
c) Fördererstraße
2. Die Kosten pro Lichtpunkt wurden seinerzeit mit 2.500,00 - 3.000,00 €
beziffert im Vergleich zu konventioneller Beleuchtung die bei 500,00 –
700,00 € liegt.
Können durch jetzt aufgelegte Fördermaßnahmen diese Kosten
reduziert
werden und welche Wege hat die Stadt Landshut eingeschlagen um
evtl. in Teilbereichen eine kostengünstige Umstellung auf LED-Leuchten
durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ute Kubatschka
Stadträtin
Oberbürgermeister Hans Rampf antwortete wie folgt:
Zu 1.) Mit den an den genannten Standorten aufgestellten
LED-Musterleuchten wurden durchwegs positive Erfahrungen
gesammelt.
Zu 2.) Die Gestehungskosten von LED-Straßenleuchten haben sich weiter
vermindert, konventionelle Energiesparlampen (Metalldampflampen,
NAV-Lampen) werden aber immer noch zum Teil deutlich günstiger
angeboten. Wegen der durch verschiedene Programme zu
erreichenden Fördermittel für LEDLeuchten und wegen des
nochmals (gegenüber konventionellen Energiesparlampen)
geringeren Energieverbrauches kann eine Straßenbeleuchtung in
LED-Technik eine wirtschaftliche Variante von Straßenbeleuchtung
darstellen. Nachdem die Kosten für die Errichtung und Erneuerung
der Straßenbeleuchtung zum großen Teil auf die
beitragspflichtigen Anlieger umgelegt werden müssen, ist ein
Nachweis der Wirtschaftlichkeit bezogen auf den Einzelfall zu
führen. Bezüglich der konkreten Umstellung auf LED-Leuchten
verweise ich auf die Behandlung des Antrags der CSU-Fraktion Nr.
718 zur Energieeffizienz durch Einsatz von LED-Technik am 20. Mai
2011 im Bausenat. Es wurde folgender Beschluss gefasst: „Für den
weiteren Ausbau der energieeffizienten Stadtbeleuchtung wird die
Inanspruchnahme der jeweils vorhandenen Fördermöglichkeiten
geprüft.“
Landshut, den 28.07.2011
Hans Rampf
Oberbürgermeister
A n t r a g
Gründung einer städt. Wohnungsbaugesellschaft
Der Stadtrat möge die Gründung einer städt. Wohnungsbaugesellschaft beschließen.
Bereits in den 90jahren (Haushaltsanträge 1995, 1996, 1997 und 1999) hat die SPD-Fraktion versucht die Probleme auf dem Landshuter Wohnungsmarkt durch Gründung einer städt. Wohnungsbaugesellschaft vernünftig zu regeln. Bereits damals war die Situation auf dem Landshuter Wohnungsmarkt im Zusammenhang mit dem Mangel der bezahlbaren Wohnungen für Familien mit Kindern unbefriedigend.
Auch heute hat sich die Situation wieder verschärft. Wie auf der Landshuter Armutskonferenz am 24. Mai 2011 bekannt wurde, sind in den letzen 15 Jahren 270 Sozialwohnungen geschaffen worden im gleichen Zeitraum sind jedoch über 3000 aus der Sozialbindung entlassen worden. Bis 2012 folgen weitere 514 Wohnungen. Damit wird sich die Situation für die betroffenen Familien aber auch für die Stadt Landshut verschärfen. (siehe beil. Artikel der LZ vom 26. Mai 2011).
Die Gründung einer städt. Wohnungsbaugesellschaft wäre eine Möglichkeit um als Kommune auf dem Landshuter Wohnungsmarkt ausgleichend tätig werden zu können. Die Stadt Landshut könnte damit selbst einen Beitrag zur Erstellung preisgünstiger Wohnungen leisten und zur Sicherung sozialer Mietpreise beitragen.
Klaus Pauli
Fraktionsvorsitzender
Am 8. Juli 2011 hat die SPD Stadtratsfraktion in einem Antrag die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses "Stadtrat und Kreistag Landshut" beantragt. Der vom Fraktionsvorsitzenden Klaus Pauli unterzeichnete Antrag wurde wie folgt begründet:
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis ist in der Vergangenheit nicht zu erkennen gewesen. Viele Beispiele, wie die Diskussion über die Parkplatzsituation beim Achdorfer Krankenhaus, belegen dies.
Ein gemeinsamer Ausschuss, dem die Fraktionsvorsitzenden beider Gremien angehören könnten, würde zum gegenseitigen Vertrauen und zum Austausch von Informationen dienen. Nur hiermit können die in der Öffentlichkeit nicht verstandenenen Missverständnisse ausgeräumt werden.
Im Finanz- und Wirtschaftsausschuß vom 18.11.2011 wurde dieser Antrag behandelt und dann einstimmig beschlossen: Aufgrund der rechtlichen Situation kann dem Antrag nicht näher getreten werden.
In Ihrer Haushaltsrede hat die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ute Kubatschka diesen Wunsch der Fraktion nochmals aufgegriffen und dazu folgendes erklärt:
Zusammenarbeit mit dem Landkreis
Erneut hat die SPD Fraktion den Versuch unternommen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis auf die Beine zu stellen. Unser Antrag einen gemeinsamen Ausschuss zum Austausch von Informationen und zum Aufbau
gegenseitigen Vertrauens zu initiieren wurde wieder einmal mehr so behandelt, dass das negative Ergebnis vorprogrammiert war. Noch ehe der Stadtrat die Gelegenheit hatte sich inhaltlich mit dieser Materie zu befassen, wurde der Antrag an den Landkreis weitergeleitet, der dann prompt beschloss, so etwas brauchen wir nicht, so etwas wollen wir nicht. Und nach dem Nein des Landkreises wurde der Antrag dem Stadtrat vorgelegt, Tenor „hat sich schon erledigt“.
Auf diese Art und Weise wurde wieder einmal deutlich, dass überhaupt kein Interesse besteht, ein gemeinsames Gespräch zumindest auszuloten und in einem Gedankenaus-tausch die Möglichkeiten einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Landkreis zu suchen. Das einfachste wäre es doch gewesen, diesen Antrag auf höchster Ebene gemeinsam zu diskutieren, hätte ja was anderes dabei rauskommen können. Aber nein wir bleiben im alten Trott, jeder für sich allein, dann geht auch nichts voran und jeder weiß und ist überzeugt, dass der andere der Schuldige ist.
Wir können dieses Verhalten nicht verstehen und bedauern es sehr, denn viele Bereiche könnten wir gemeinsam besser erledigen, angefangen beim Umweltschutz über Industrieansiedlung, dem Wohnungsbau und Verkehrsmaßnahmen bis hin zu gemeinsam betriebenen Einrichtungen. Dabei würden sich eine Fülle von Synergie-effekten und Einsparmöglichkeiten ergeben.
Bereits im Mai 2011 hat Stadträtin Ute Kubatschka für die SPD Fraktion einen Antrag formuliert, der sich für zeitgemäße Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt ausspricht. Der Antragstext im Detail lautete:
Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes des Stadt Landshut werden beim CityCenter/Sparkasse Landshut und beim Ländtor neue Fahrradabstellanlagen errichtet.
Gute Fahrradabstellanlagen sind wichtige Bausteine der Radverkehrsförderung. Daher sollten nach und nach auch in der Innenstadt gute Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet werden, an die man auch den Rahmen diebstahlsicher befestigen kann. Die bisher in der Stadt überwiegend verwendeten Abstellanlagen, sogenannte Vorderradklemmen, müssen durch echte Radabstellanlagen ersetzt werden. Ein gutes Beispiel dafür sind die Abstellanlagen am Klinikum. Gut geeignet wären auch vom ADFC zertifizierte Fahrradabstellanlagen.
Ein erhöhter Bedarf besteht derzeit vor dem City-Center und der Sparkasse. Gerade während des Wochenmarktes ist der Bedarf an Fahrradabstellanlagen hier sehr groß. Hinzu kommt, dass in diesem Bereich in den Abendstunden auch häufiger Fahrräder gestohlen werden und daher diebstahlsichere Abstellanlagen durchaus vorteilhaft wären.
Das Ländtor ist fiir die Innenstadtbesucher sowohl aus dem Klötzlmüllerviertel und Achdorf
als auch fiir Radtouristen ein zentraler Ankunftspunkt. Das Angebot an Fahrradabstellanlagen in diesem Bereich sollte daher massiv ausgebaut werden. Mit Blick auf die steigende Bedeutung des Fahrradtourismus sollten hier auch dauerhaft geschlossene Fahrradboxen als Mietlösung fiir Fahrradtouristen mit Gepäck angeboten werden.
Dieser Antrag wurde am 28. Oktober 2011 im Bausenat behandelt. Lapidar und einstimmig wurde beschlossen „Für eine weitere Entscheidung über Elemente der Innenstadtmöblierung…..sind
die des Möblierungskonzeptes abzuwarten.“
Der Bausenats vom 09.03.2012 hat sich unter dem Tagesordnungspunkt Untersuchungsgebiet Altstadt - Neuordnung der Grünfläche am Ländtorplatz mit den Vorschlägen des Werkbundes beschäftigt und einstimmig beschlossen:
1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.
2. Die Anregungen des Werkbundes werden zur Kenntnis genommen.
3. Mit den dargelegten Sofortmaßnahmen zur Neuordnung der Grünflächen am
Ländtorplatz besteht Einverständnis. Der Beschluss des Umweltsenates vom 01.03.2012
ist dabei zu beachten.
4. Der Vorschlag eines Floßes auf der Isar für gastronomische Sondernutzungen wird
grundsätzlich begrüßt. Für eine Entscheidungsfindung sind die Randbedingungen
abzuklären. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zu ermitteln und geeignete Standorte
vorzuschlagen, die Ergebnisse der Überprüfung sind dem Bausenat vorzulegen.
5. Eine Verdichtung der Fahrradabstellanlagen am Ländtorplatz ist anzustreben.
Als vorläufig letztes Gremium hat sich der Verkehrssenat am 07.03.2012 mit dem Antrag befasst. Von seiten der Verwaltung wurde berichtet, dass mit Beschluss Nr. 2 des Bausenates vom 15.02.2011 die Verwaltung beauftragt wurde, auf der Basis des vorgestellten Konzeptes die Möblierungsgestaltung Altstadt weiter zu entwickeln. Im Rahmen dieses Konzeptes werden u. a. auch Lage und Anzahl der Radabstellanlagen überprüft. Bezüglich des Ländtorplatzes wird vorgeschlagen dabei auch die Ziele des gegenständlichen Antrages in die Betrachtung mit einfließen zu lassen. Hinsichtlich des Standortes CCL können Maßnahmen überwiegend nur im privaten Bereich gesetzt werden. Dies sollte im anstehenden baurechtlichen Genehmigungsverfahren, welches zur vorgesehenen Überbauung des Kapuzinerweges notwendig ist, erfolgen. Auf den öffentlichen Verkehrsflächen Am Alten Viehmarkt ist eine Mehrung der Radabstellanlagen nicht möglich.
Beschlussvorschlag:
Einstimmig wurde beschlossen, dass die Verwaltung wird beauftragt wird, das Antragsziel Ländtorplatz im Rahmen des Konzeptes zur Möblierungsgestaltung zu berücksichtigen.
Der Senat geht davon aus, dass die Stellplätze im Bereich des CCL im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes neu geordnet werden.
Die SPD Fraktion, so Ute Kubatschka, wird die Maßnahmenumsetzung weiter mit großem Interesse begleiten.
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