Tempo 30 Zone in der Wolfgangsiedlung erhalten

Veröffentlicht am 24.01.2010 in Ratsfraktion

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Regenburg ist für die Stadt enttäuschend. Es ist auch keineswegs „eine richtige Klatsche für die Grünen“, wie der Herr Oberbürgermeister Rampf so locker, flockig in seiner Stellungnahme die Angelegenheit runterspielt. Der Entscheidung Tempo 30 in der Wolfgangsiedlung einzuführen liegen diverse Mehrheitsbeschlüsse des Stadtrates zugrunde. Das Gerichtsurteil greift somit auch in die Gestaltungsfreiheit eines Kommunalparlamentes ein.
„Für die SPD Stadtratsfraktion kann daher nur der nächste Schritt sein, dass die Stadt in Berufung geht“ so Fraktionsvorsitzender Robert Gewies.

In der Fraktionssitzung wurde das nunmehr vorliegende Urteil intensiv diskutiert. Bereits im Wahlprogramm zur Kommunalwahl 1978 forderte die SPD die Verkehrsberuhigung in der Innenstadt aber auch in den Wohngebieten. Es war wie immer ein weiter Weg, bis diese Ideen mehrheitsfähig wurden und auch in der Stadt Landshut zwanzig Jahre später so langsam umgesetzt wurden. Als dann nach langen heftigen Diskussionen auch in der Wolfgangsiedlung die Einführung einer Tempo 30 Zone fast einstimmig beschlossen wurde atmete die SPD Fraktion auf. Mit dieser Entscheidung waren so ziemlich alle Wohngebiete in Landshut als Tempo 30 Zonen ausgewiesen.

Aber leider währte die Freude nicht lange. Stadtrat Helge Teuscher CSU legte bei der Regierung von Niederbayern aus „juristischen Gründen“ Widerspruch ein. Und bekam Recht. Folge davon waren Unterschriftensammlungen in der Wolfgangsiedlung, Antragsflut der Stadtratsfraktionen, Ortstermine, Bürgerversammlungen …alle mit dem klaren Ziel „Tempo 30 in der Wolfgangsiedlung muss erhalten werden.

Was nicht geschah: Die Stadt Landshut hat nicht fristgerecht gegen den Bescheid der Regierung Widerspruch eingelegt. Die Stadt Landshut hat auch fast keine der von der Regierung angesprochenen und vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zur besseren Kenntlichmachung der Tempo 30 Zone durchgeführt. Daher stützt das Gericht seine jetzige Entscheidung „vorwiegend auf den formalen Gesichtspunkt der Bestandskraft des Widerspruchsbescheides der Regierung von Niederbayern“.

Wenn Oberbürgermeister Rampf jetzt das ganze als „Klatsche für die Grünen“ bezeichnet dann hat er entweder keine Ahnung von was er spricht oder er zeigt schnell Schuld zuweisend mit dem Finger auf eine Gruppierung um von dem eigenen Fehlverhalten abzulenken. Ein derartiges Verhalten ist für die SPD Fraktion nicht nachvollziehbar. Dietmar Franzke fasste die Diskussion abschließend zusammen „Der Oberbürgermeister hat die Pflicht und Schuldigkeit dafür zu sorgen, dass Tempo 30 in der Wolfgangsiedlung flächendeckend erhalten bleibt. Er steht bei den Bürgerinnen und Bürgern im Wort. Die SPD Fraktion wird ihrerseits alles tun, dass nach 5 Jahren guter Erfahrung mit Tempo 30 in der Wolfgangsiedlung es auch so bleibt.“

 

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