Frauen sind immer noch benachteiligt-es gibt noch viel zu tun!

Veröffentlicht am 04.03.2019 in Soziales & Familie

MdB Hilde Mattheis beim Frauenfrühstück der Landshuter SPD

Am Sonntag konnten sich die SPD-Stadträtinnen über den Besuch der Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis freuen, die mit ihnen und interessierten Frauen über frauenpolitische Themen bei einem gemeinsamen Frühstück diskutierte. Das politische Frauenfrühstück fand bereits zum 4. Mal infolge im Rahmen der Veranstaltungen rund um den Internationalen Frauentag statt.

Nach der Begrüßung durch Parteivorsitzende und Stadträtin Patricia Steinberger berichtete MdB Hilde Mattheis über die derzeitige frauenpolitische Lage in den Regierungsparteien. Sie fordert eine gerechte Verteilung von Macht, Zeit und Geld. „Seit der Einführung des Weltfrauentages hat sich in Sachen Gleichberechtigung viel getan. Von einer gerechten Verteilung von Macht, Zeit und Geld sind wir jedoch noch weit entfernt – auch in Deutschland.

 

Immer noch verdienen Frauen weniger Geld als Männer, tragen die Hauptlast der Sorgearbeit und sind in den Führungsetagen großer Unternehmen stark unterrepräsentiert. Das muss sich ändern“, fordert Hilde Mattheis. Mit der Einführung einer Frauenquote von 30% für Aufsichtsräte in börsennotierten, mitbestimmungspflichtigen Unternehmen und dem auf den Weg gebrachten Gesetz zur gleichen Entlohnung von Frauen und Männern habe die SPD schon einiges für die Frauen im Land getan. „Aber das reicht nicht. Um unsere Vision einer menschlichen Gesellschaft umzusetzen, muss die Frauenquote ausgeweitet werden. Darüber hinaus müssen die sozialen Berufe, in denen vor allem Frauen tätig sind, aufgewertet werden. Wir brauchen bei diesen Berufen eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. Zentral ist außerdem das Aufbrechen von Rollenbildern. Dazu kann auch das von Ministerin Schwesig vorgeschlagene Modell der Familienarbeitszeit beitragen. Dadurch würden Männer und Frauen endlich gleichermaßen in die Pflicht genommen, sich um den gemeinsamen Nachwuchs zu kümmern.“

Anschließend diskutierten die Frauen über die Rolle der Frau und ihr Selbstbestimmungsrecht, welches mit dem Kompromiss der Großen Koalition zum § 219a endete. Dieses Gesetz schaffe eine Situation, in der Ärztinnen und Ärzte zwar über die Tatsache informieren dürfen, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, aber wenn sie weitere Informationen zum medizinischen Verfahren geben, machen sie sich womöglich strafbar. „Das ist absolut realitätsfern und erschwert die Arbeit der Ärzte. Der Paragraf 219a gehört endgültig abgeschafft!“, betont Stadträtin Patricia Steinberger. Es könne nicht sein, dass es Frauen in Notsituationen nach wie vor sehr schwer gemacht wird, sich über einen Schwangerschaftsabbruch zu informieren und Frauenärzt*innen bestraft werden, wenn sie dies tun. „In meinen Augen ist es würdelos den Frauen gegenüber, die in dieser Situation stecken. Dieser Paragraf widerspricht ganz klar dem Paragraf 1 unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Als Leiterin einer Betriebskrankenkasse vor Ort weiß Stadträtin Anja König wie wichtig medizinische Beratung und Aufklärung inzwischen geworden ist. „Dies zu unterlassen sollte strafbar sein und nicht anders herum.“ Die Menschen interessieren sich mehr denn je für ihre gesundheitlichen Belange und mögliche Eingriffe. Warum gilt dies nach wir vor nicht für Schwangerschaftsabbrüche? Hier sollten doch nun endlich die Frauen ein Selbstbestimmungsrecht erhalten und sie sich dort informieren dürfen, wo sie auch Vertrauen haben, nämlich bei dem Arzt/der Ärztin ihrer Wahl.

 

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