Die Vorstandschaft der Stadt-SPD informiert

Veröffentlicht am 15.01.2009 in Bundespolitik

Gerhard Wick, Anja König, Robert Gewies

Was wurde nun tatsächlich beschlossen?

Die Bundesregierung hat am Montag das größte Konjunkturprogramm der Nachkriegsgeschichte verabschiedet. Anbei eine Übersicht der wichtigsten Eckpunkte in kurzer Form:

Investitionsprogramm
Der Bund stellt für die Jahre 2009 und 2010 zusätzlich 14 Milliarden Euro bereit. Ein Viertel davon sollen die Länder finanzieren. Der größte Teil dieses Geldes (10 Milliarden) soll für zusätzliche kommunale Investitionen zur Verfügung stehen, davon zwei Drittel für den Bildungsbereich (Schulen, Kitas) und ein Drittel für kommunale Infrastruktur. Der Bund wird 4 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben. Die Hälfte fließt in Verkehrsinvestitionen, die andere Hälfte in Bauten, Ressortforschung und Ausrüstungsinvestitionen.

Regelungen zur Kurzarbeit
Den Arbeitgebern werden in den Jahren 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Zudem wird die Antragstellung und das Verfahren vereinfacht. Der gesetzliche Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird bei 2,8% stabilisiert. Dafür wird eine Ausgleichsverpflichtung des Bundeshaushalts durch ein Gesetz festgelegt.

Stützung der Automobilindustrie
Das Konjunkturprogramm sieht zur Stärkung der Pkw Nachfrage eine Umweltprämie in Höhe von 2500,- Euro vor, wenn ein mindestens neun Jahre altes Fahrzeug verschrottet und gleichzeitig ein Neu- oder Jahreswagen gekauft wird. Die Kfz-Steuer soll „so schnell wie technisch machbar“ auf eine emissionsbezogene Basis umgestellt werden, möglichst ab 1.7.2009. Für die Umstellung wurden bereits Eckpunkte vereinbart:

o Linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif (Steuersatz 2 € je g/km),
o CO2-Freibetrag: Eine Basismenge von CO2-Ausstoß soll steuerfrei sein (2010 und 2011: 120 g/km, 2012 und 2013: 110 g/km, ab 2014: 95 g/km).
o Steuer-Sockelbetrag als Mindestbesteuerung.
o Altbestand: Vor 5.11.2008 zugelassene PKW werden erst ab 2013 in die CO2-Besteuerung überführt. In welcher Höhe diese PKW dann besteuert werden, wird später entschieden.
Für die Jahre 2009 und 2010 werden die Mittel für Mobilitätsforschung um insgesamt 500 Millionen Euro aufgestockt.

Unternehmensfinanzierung
Zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung wird es einen Bürgschaftsrahmen von 100 Milliarden Euro geben. Analog zum bestehenden KfW-Sonderprogramm für KMU wird ein Kreditprogramm für größere Unternehmen aufgelegt. Die Erweiterung von Exportbürgschaften wird geprüft. Für die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wird das bislang auf Ostdeutschland beschränkte „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ für 2009 und 2010 um jeweils 450 Millionen Euro aufgestockt und für westdeutsche Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte) geöffnet.

Kinder
Alle Kindergeldbezieher erhalten je Kind eine Einmalzahlung von 100 Euro. Diese wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Bei Familien mit höheren Einkommen werden die 100 Euro mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.
Die Hartz IV – und Sozialhilfesätze werden für etwa 820.000 betroffene sechs- bis dreizehnjährige Kinder ab 1.7.2009 erhöht (auf 70 % des Eckregelsatzes, das heißt um 35 Euro auf 246 Euro).

Senkung von Einkommensteuern und Krankenversicherungsbeiträgeno Anhebung des Grundfreibetrages in zwei Schritten um 170 Euro auf 7.834 Euro ab 01. Januar 2009 und um weitere 170 Euro ab dem 01. Januar 2010
o Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 Prozent auf 14 Prozent ab 01. Januar 2009
o Einschränkung der kalten Progression: die Tarifeckwerte der Progressionskurve werden ab 01. Januar 2009 um 400 Euro und ab dem 01. Januar 2010 um weitere 330 Euro nach rechts verschoben.
Nach Einschätzung der Bundesregierung bedeutet dies in 2009 eine Entlastung des Steuerzahlers von 2,9 Milliarden und in 2010 von 6 Milliarden.
Der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung wird 2009 um 3 Milliarden Euro und 2010 um 6 Milliarden Euro erhöht. Damit wird der Beitrag der Arbeitnehmer um 0,3 Prozentpunkte auf 7,9 Prozent und der der Arbeitgeber auf 7 Prozent ab 1. Juli 2009 gesenkt.

Schuldenregel Die Große Koalition will im Rahmen der ohnehin kurz vor Abschluss stehenden Föderalismusreform II eine neue Regelung zur Begrenzung der Nettokreditaufnahme im Grundgesetz verankern. Die Regel soll „zumindest“ für den Bund gelten, nach Möglichkeit aber auch für die Länder. In einer „konjunkturellen Normallage“ sollen die öffentlichen Haushalte „nahezu ausgeglichen“ sein, eine „strukturelle Verschuldung“ soll gesamtstaatlich nur noch bis maximal 0,5 Prozent des BIP zulässig sein. Konjunkturelle Schwankungen sollen möglich sein. Für „Notsituationen“ soll eine Ausnahmeregelung vorgesehen werden.

 

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