Leserbrief

Veröffentlicht am 04.05.2015 in Kommunalpolitik

Verfasser sind folgende Stadträte: Robert Gewies, Anja König, Gerd Steinberger, Maria Haucke (v. l. n. r.)

Zum Bericht vom 27.04.2015 "Erneuter Aufschub für den Flugplatz":

Status Quo bedeutete seinerzeit etwas Anderes

Die SPD-Stadtratsfraktion hat sich immer dafür eingesetzt, dass der Flugplatz Ellermühle in öffentlicher Hand bleibt und die Stadt bzw. die Stadtwerke auch dafür Sorge tragen muss, dass die Sicherheit für alle Nutzer gewährleistet bleibt. Nach den aktuellen ,,Richtlinien für die Anlage  und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb" des (damaligen) Bundesministeriums .für Verkehr,  Bau- und Wohnungswesen  vom 02.11.2001 war hiernach für den Flugplatz Ellermühle eine Bahnbreite von 23 m notwendig. Dies bedeutete, dass bei einem nächsten baulichen Eingriff die Verbreiterung um 3 m umgesetzt werden musste. Ein Nutzer, dessen Flugzeug gewerblich genutzt wurde, musste zu dieser Zeit eine Sondererlaubnis für die Nutzung beantragen, da die Landebahn für Flugzeuge dieser Größe, vor allem wieder wegen der Sicherheitsbestimmungen etwas zu kurz ist.

Die SPD-Stadtratsfraktion machte immer deutlich, dass es um die Sicherheit und nicht um einen Ausbau für mehr Flugbetrieb oder größere Flugzeuge geht. Die weitere Nutzung im gewerblichen Gebiet hätte nach den Sicherheitsbestimmungen neben der Verbreiterung auch eine Verlängerung der Start- und Landebahn von 900 auf 1000 Meter notwendig gewesen. Damit wäre der damalige Status Quo hergestellt gewesen. Nach den beiden sehr knappen Bürgerentscheiden wurde diese unsere Forderung im Stadtrat verhindert, statt dessen stand nur noch der Beschlussvorschlag für eine Verbreiterung um 3 m, aber ausdrücklich ohne Verlängerung zur Abstimmung. Die SPD-Fraktion hat diesem Beschluss einstimmig zugestimmt, weil wir uns sonst auch gegen die Verbreiterung ausgesprochen hätten, die nicht nur aus Sicherheitsgründen wichtig war. Daneben war auch die Föderfähigkeit der Sanierungsmaßnahme maßgeblich von der Einhaltung dieser Sicherheitsrichtlinien abhängig. Eine Ablehnung der Verbreiterung hätte für die Stadt finanzielle Nachteile mit sich gebracht und allein deshalb wurde der Beschluss vom 27.05.2011 "mitgetragen".

 

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