Wohnungsbaugesellschaft schafft Tafelsilber

Veröffentlicht am 05.03.2016 in Presse

Zum Artikel „OB-Wahl: Goderbauer-Marchner will es wissen“, LZ vom 27. Januar:

Im Artikel wird berichtet: Frau Goderbauer-Marchner habe laut Herrn Küffner „Wirtschaftskompetenz“. Über ihre Sozialkompetenz für Wohnungssuchende mit mittlerem oder geringerem Einkommen wird keine Aussage getroffen. An einer anderen Stelle zum Thema Wohnungsbauchgesellschaft wird Frau Goderbauer-Marchner folgendermaßen zitiert: "Dazu braucht es keine teure städtische Wohnungs(bau)gesellschaft." Für mich stellt sich die Frage: Wieso teuer? Außer der Gesellschaftereinlage, die bereits im städtischen Haushalt eingestellt ist, braucht die Stadt keinerlei finanzielle Mittel. Als Anschubfinanzierung nimmt die Wohnungsbaugesellschaft einen Kredit auf, der auch von der Gesellschaft getilgt wird. Nach einer gewissen Anlaufzeit trägt sich die städtische Wohnbaugesellschaft selbst. Zur Entlastung bringt die Stadt eigene Grundstücke ein. Angesichts günstiger Zinssituation kann mit günstigen Krediten vorfinanziert werden. Der Antrag der SPD zum Thema Gewinnausschüttung durch die Sparkasse ist auch noch nicht vom Tisch. es gibt positive Signale Landshuter Geldinstitute, sogar Kirchengrundstücke wurden als Erbbaugrundstücke für die Bebauung mit bezahlbaren Wohnraum oder Sozialwohnungen angeboten. Herr Professor Miosl hat in seinem Leserbrief richtig festgestellt: Es wird "Geld für Steine getauscht". Durch den Bau von Wohnungen werden diese Steine veredelt. Dadurch wird das Vermögen der Stadt nicht reduziert, im Gegenteil, es wird "Tafelsilber"geschaffen. Um preiswerten Wohnraum fürmittlere und geringe Einkommen zu schaffen, sind Wohnbaugenossenschaften nur bedingt belastbar. Private Bauträger sind gewinnorientierte Unternehmen. Ich kann es ihnen nicht verdenken, wenn sie ihre Wohnungen mit höchstmöglichem Gewinn verkaufen oder vermieten wollen. Wir leben nun mal in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Selbst Repräsentanten der hiesigen Haus- und Grundstückbesitzer halten eine städtische Wohnbaugesellschaft für eine sinnvolle Ergänzung. Die Stadt kann regulierend im Wohnungsmarkt wirken. Gewinne können zugunsten günstiger Mieter umgewidmet werden. Im Übrigen sei an die Bayerische Verfassung erinnert. „Art. 106 Anspruch auf Wohnung; Unverletzlichkeit derselben:

1. Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.

2. Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.

3. Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich.“

Wer all das übersieht oder ignoriert, hat erhebliche Lücken in seiner Wirtschaftskompetenz.

Gerhard Wick

84034 Landshut

 

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