Organisationsfreiheit der Kommunen darf nicht angetastet werden

Veröffentlicht am 25.10.2014 in Ratsfraktion

SPD-Fraktion stellt Dringlichkeitsantrag zur Verabschiedung einer Resolution

Die SPD-Stadtratsfraktion hat am Donnerstag einen Dringlichkeitsantrag zur Verabschiedung einer Resolution an den Deutschen Bundestag durch den Stadtrat zu den geplanten Freihandelsabkommen eingereicht. „Wir wollen damit erreichen, dass die Stadt Landshut sich klar positioniert und zumindest eine Verhandlungsbeteiligung der Vertreter der Kommunen fordert“, begründet Fraktionssprecher Robert Gewies den Antrag. In Landshut befinden sich die Dienstleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand und dies müsse auch so bleiben. Die Organisationsfreiheit der Kommunen dürfe durch solche Abkommen nicht angetastet werden, fügte Pressesprecherin Anja König noch hinzu. Dagegen sollten sich alle Kommunen zur Wehr setzen.

 

Angesichts der zu erwartenden Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge durch das derzeit weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte Handels- und Investitionsabkommens zwischen EU und USA (TTIP), den bekannt gewordenen Inhalten des geplanten Handelsabkommens mit Kanada (CETA) sowie angesichts der laufenden Verhandlungen zu einem plurilateralen Abkommen zum „Handel mit Dienstleistungen“ (Trade in Services Agreement – TISA) solle der Stadtrat der Stadt Landshut den Deutschen Bundestag darum bitten, folgendes bei der EU-Kommission und der Bundesregierung einzufordern:

  • Mindestens ein Vertreter / eine Vertreterin für die deutschen Kommunen nimmt ab sofort an den Verhandlungen teil und informiert die kommunalen MandatsträgerInnen in Deutschland über alle ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Inhalte der Verhandlungen.
  • Bevor sie verabschiedet werden, werden die ausgehandelten Vertragstexte von TTIP und TISA den Interessensverbänden der Kommunen und kommunalen MandatsträgerInnen in Deutschland zur Kommentierung vorgelegt.
  • Für diese Prüfung ist ein ausreichender Zeitraum vorzusehen.
  • Die Interessenverbände der deutschen Kommunen bekommen vor der Abstimmung über diese Abkommen die Möglichkeit zur Stellungnahme und Diskussion vor dem EU-Parlament beziehungsweise dem Deutschen Bundestag und Bundesrat.
  • Bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP ist dafür Sorge zu tragen, dass bestehende europäische Umwelt-, Gesundheits- und  Sozialstandards künftig nicht als „Investitionshemmnisse“ von einem Schiedsgericht ausgehebelt werden können.
  • Der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unter Einschluss der öffentlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Wasserversorgung und Abfallentsorgung) wird vom Geltungsbereich des Freihandelsabkommens ausgeschlossen, indem im Abkommen in einer Positivliste jene Bereiche aufgelistet werden, die vom Abkommen erfasst sein sollen.

Als Begründung fügte die SPD-Fraktion noch an, dass der Deutsche Städtetag bereits im Februar diesen Jahres vor den Folgen gewarnt hat. Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen habe in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stelle die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind.

 

 

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