ANTRAG: Aufhebung Sperrvermerk

Veröffentlicht am 18.10.2015 in Kommunalpolitik

Der Stadtrat möge beschließen, dass der Sperrvermerk für die Anfangsfinanzierung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft aufgehoben wird.

Begründung:

Im vergangenen Jahr wurde die Anfangsfinanzierung in Höhe von 50.000 Euro mit einem Sperrvermerk in den Haushalt gestellt (vorbehaltlich der Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft). Inzwischen ist wieder über ein Jahr vergangen, die Fördergelder für sozialen Wohnungsbau wurden zwischenzeitlich verdoppelt (dies gilt auch für Mischobjekte wie beim Münchener Modell), aber die Stadt selbst profitiert nicht davon, weil der Wohnungsbau weiterhin dem freien Markt überlassen wird. Mithilfe einer eigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ist die Stadt Landshut in der Lage selbst Wohnraum nach den Bedürfnissen unserer Bevölkerung zu schaffen.

Obwohl unser Antrag auf Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft bereits vor über einem Jahr gestellt wurde, ist dieser nach wie vor immer noch nicht im Stadtrat behandelt worden. Lediglich die Anfangsfinanzierung wurde mit einem Sperrvermerk in den Haushalt gestellt und seither herrscht Funkstille von Seiten der Verwaltung. Die Förderungen für sozialen Wohnungsbau, auch als Mischform, wurde vom Bund verdoppelt und dennoch überlässt die Stadt Landshut den Bau von Wohnungen weiterhin vollkommen dem freien Markt und damit auch die Preisentwicklung. Das ist in meinen Augen im Hinblick auf die Zuzugszahlen und die Flüchtlingsproblematik unverantwortlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. Immer mehr junge Familien ziehen in den Landkreis, weil sie sich das Wohnen in Landshut unter diesen Bedingungen nicht leisten wollen oder können.

So die Pressesprecherin der SPD-Fraktion Anja König

 

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